Schutzmaßnahmen in der Steiermark

Verordnung des Gesundheitsministeriums weist auch 68 steirische Gemeinden als Vogelgrippe-Risikogebiet aus. Die darin geltenden Schutzmaßnahmen sollen Ausbruch in Österreich verhindern.

In ganz Europa sind zuletzt gehäuft Infektionen mit dem nicht auf Menschen übertragbaren Vogelgrippe-Virusstamm H5N8 bestätigt worden. Daher hat das Gesundheitsministerium am frühen Sonntagabend, 6.12.2020, per Verordnung Vogelgrippe-Risikogebiete, darunter auch Teile der Steiermark, ausgewiesen. Damit soll eine Verbreitung des Virus und das Übergreifen auf Hausgeflügel-Bestände verhindert werden. Das Gesundheitsministerium stellt aber klar, dass dieser Virusstamm für den Menschen jedoch keine Gefahr darstellt und auch nicht über Lebensmittel übertragen wird. In Österreich ist bis heute noch kein Fall bekannt.

Die Maßnahmen im Überblick

Die Bestimmungen betreffen alle geflügelhaltenden Betriebe und Personen in Gebieten mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko, egal ob die Haltung kommerziell oder privat ist. Für die Risikogebiete in Österreich gelten gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums folgende Maßnahmen:

  • In gemischten Betrieben ist auf die getrennte Haltung der Enten und Gänse von übrigem Geflügel zu achten.
  • Haltung des Geflügels in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen.
  • Ausnahme von der Haltung in Ställen, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
  • Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Erhöhung der hygienischen Sicherheitsmaßnahmen: Reinigung und Desinfektion mit besonderer Sorgfalt.
  • Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 %, ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage besteht oder wenn die Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche ist.

Situation in der Steiermark

Die Verordnung des Gesundheitsministeriums umfasst 68 steirische Gemeinden. Dort befinden sich in der Steiermark 2.493 Betriebe mit rund 460.000 Tieren. Aufgrund des Wintereinbruchs ist auch mit einem vermehrten Aufkommen von tot aufgefundenen Wildvögeln zu rechnen. „Die Tiere sterben an Erschöpfung und Futtermangel, können aber auch an der Geflügelpest erkrankt sein. Tot aufgefundene Wild- und Wasservögel sind daher der der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt zu melden“, appelliert das Gesundheitsministerium an die Bevölkerung. Der Amtstierarzt ist in der Steiermark über die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu erreichen. Außerhalb der Dienstzeiten der Bezirkshauptmannschaft ist der diensthabende Amtstierarzt über die Landeswarnzentrale unter der Telefonnummer 0316/87777 zu erreichen. „Es ist unsere Pflicht diese Vogelgrippe sehr ernst zu nehmen, um Tierleid und wirtschaftliche Schäden weitestgehend zu vermeiden“, erklärt Veterinärlandesrat Hans Seitinger, der dazu auffordert die entsprechenden Präventionsmaßnahmen einzuhalten.

Folgende steirischen Gebiete sind als Risikogebiet ausgewiesen:

Die Stadt

  • Graz

im Bezirk Deutschlandsberg die Gemeinde:

  • Lannach

im Bezirk Graz-Umgebung die Gemeinden:

  1. Feldkirchen bei Graz
  2. Gössendorf
  3. Gratkorn
  4. Kalsdorf bei Graz
  5. Lieboch
  6. Peggau
  7. Werndorf
  8. Wundschuh
  9. Deutschfeistritz (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinde Großstübing)
  10. Dobl-Zwaring
  11. Fernitz-Mellach
  12. Frohnleiten (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinden Laufnitzgraben, Gamsgraben, Gams und Hofamt)
  13. Gratwein-Straßengel (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinden Gschnaidt bzw. Kehr und Plesch)

im Bezirk Leibnitz die Gemeinden:

  1. Gabersdorf
  2. Gralla
  3. Hengsberg
  4. Lebring-Sankt Margarethen
  5. Ragnitz
  6. Wagna
  7. Ehrenhausen an der Weinstraße
  8. Wildon
  9. Straß in Steiermark

im Bezirk Leoben die Gemeinden:

  1. Kammern im Liesingtal
  2. Kraubath an der Mur
  3. Leoben (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinden Gößgraben-Göß und Schladnitzgraben)
  4. Mautern in Steiermark (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinde Reitingau)
  5. Niklasdorf
  6. Proleb
  7. Sankt Michael in Obersteiermark (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinde Hinterlainsach)
  8. Sankt Stefan ob Leoben (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinde Lobming)
  9. Traboch

im Bezirk Murau die Gemeinden:

  1. Niederwölz
  2. Murau (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinde Laßnitz-Lambrecht)
  3. Neumarkt in der Steiermark (nur die Katastralgemeinde Adendorf)
  4. Sankt Georgen am Kreischberg
  5. Scheifling (nur die Katastralgemeinden Lind, St. Lorenzen und Scheifling)
  6. Stadl-Predlitz
  7. Teufenbach-Katsch

im Bezirk Voitsberg die Gemeinden:

  1. Krottendorf-Gaisfeld
  2. Ligist (nur die Katastralgemeinden Ligist und Grabenwarth)
  3. Mooskirchen
  4. Rosental an der Kainach
  5. Voitsberg (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinde Lobmingberg)
  6. Bärnbach
  7. Kainach bei Voitsberg (nur die Katastralgemeinde Kohlschwarz)
  8. Köflach (nur die Katastralgemeinde Piber)
  9. Söding-Sankt Johann (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinden Pichling bei Mooskirchen und Neudorf bei St. Johann)

im Bezirk Murtal die Gemeinden:

  1. Fohnsdorf
  2. Kobenz (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinde Farrach)
  3. Sankt Georgen ob Judenburg
  4. Sankt Peter ob Judenburg (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinde Möschitzgraben)
  5. Unzmarkt-Frauenburg
  6. Zeltweg
  7. Lobmingtal (nur die Katastralgemeinde Großlobming)
  8. Judenburg (das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Katastralgemeinde Ossach)
  9. Knittelfeld
  10. Pöls-Oberkurzheim
  11. Sankt Marein-Feistritz (nur die Katastralgemeinden St. Marein und Feistritz)
  12. Sankt Margarethen bei Knittelfeld (nur die Katastralgemeinden Mitterbach, Preg, St. Lorenzen, Pichl und St. Margarethen)
  13. Spielberg (nur die Katastralgemeinden Laing, Lind, Pausendorf und Weyern)
  14. Weißkirchen in Steiermark (nur die Katastralgemeinden Maria Buch, Feistritz, Allersdorf und Fisching)

im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag die Gemeinden:

  1. Pernegg an der Mur
  2. Bruck an der Mur

im Bezirk Südoststeiermark die Gemeinden:

  1. Halbenrain
  2. Bad Radkersburg
  3. Mureck

Presseinformation vom 07.12.2020, Land Steiermark, Quelle: https://www.news.steiermark.at/cms/beitrag/12808227/154271268/ (14.12.2020)

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