Ab sofort wird der KammernAward in der Marktgemeinde Kammern im Liesingtal vergeben. In den Kategorien KULTUR, BILDUNG und SPORT können Nominierungen abgegeben werden. Wir laden alle Bürger/innen dazu ein, ihren Vorschlag schriftlich zu übermitteln. Auch per E-Mail ist eine Nennung unter gde@kammern-liesingtal.gv.at möglich. Die Preisträger/innen werden schriftlich verständigt.

VORSCHLAG für Preisträger/in

Der KammernAward wird höchstens einmal jährlich in einer der genannten drei Kategorien verliehen. Der Preis wird jeweils an eine einzelne natürliche oder juristische Person bzw. Gruppe verliehen. Verleihungen an mehrere Personen bzw. Gruppen gleichzeitig oder Teilungen des Preises sind nicht vorgesehen. Alle Gemeindebewohner und alle Vereine/Institutionen von Kammern im Liesingtal haben die Möglichkeit, schriftlich Preisträger vorzuschlagen. Der Preis soll vorrangig Personen bzw. Gruppen aus der Marktgemeinde Kammern oder mit Bezug zur Marktgemeinde Kammern auszeichnen. Die Möglichkeit, Personen bzw. Gruppen für den KammernAward vorzuschlagen, wird alljährlich in der Gemeindezeitung, auf der Homepage, in den Medien und auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Die Frist zur Benennung von Vorschlägen soll vier bis acht Wochen betragen. Eingereichte Vorschläge sollen insbesondere belegen, dass die vorgeschlagene Person bzw. Gruppe die angeführten Voraussetzungen erfüllt. Vorschlagsberechtigt ist jede/r Einwohner/in der Marktgemeinde Kammern, sofern sie/er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Eine Eigenbewerbung ist weder für natürliche noch juristische Personen bzw. Gruppen möglich. Die Vorschläge sind an die Marktgemeinde Kammern im Liesingtal bis zum 1. Oktober jeden Jahres zu richten.

Die Sammlung der Vorschläge für den KammernAward eines Jahres wird nach der Verleihung gelöscht und nicht für Vergaben künftiger Jahre herangezogen. Dies gilt auch für den Fall, dass der KammernAward in einem Jahr nicht verliehen wird.

KammernAward – KULTUR

Der KammernAward – KULTUR strebt die Anerkennung und Förderung von Personen bzw. Gruppen an, die sich in besonderem Maße um das künstlerisch-kulturelle Leben der Marktgemeinde Kammern verdient gemacht haben. Er will kulturelle Leistungen intensivieren und deutlich machen, wie wichtig die kreative Begabung und die eigene schöpferische Tätigkeit für das Individuum und die Gemeinschaft sind.
Der KammernAward – KULTUR zeichnet somit besondere Leistungen und Verdienste auf künstlerisch kulturellem Gebiet aus, die sich auf Kammern beziehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Leistungen und Verdienste zum Beispiel

  • außergewöhnlich großartiger Einsatz für Kulturveranstaltungen
  • von auffälliger künstlerisch-kultureller Qualität,
  • von erheblichem Engagement des Auszuzeichnenden geprägt sowie
  • der geistigen Reputation der Marktgemeinde dienlich sind, und damit
  • eine dauerhafte und belebende Wirkkraft
  • in einem neuen Kontext, einer neuen Ebene oder Dimension entfalten.

Der KammernAward – KULTUR soll nicht unter sozialen Gesichtspunkten verliehen werden.

KammernAward – SPORT

Sportliche Höchstleistungen verdienen besondere Anerkennung: Nicht nur wegen der erzielten Medaillen, sondern auch, weil Sportler/innen Botschafter/innen unserer Marktgemeinde sind. Der KammernAward – SPORT strebt die Anerkennung und Förderung von Personen bzw. Gruppen an, die in besonderem Maße sportliche Erfolge gemacht haben. Personen, die als aktive Sportler einmalig oder wiederholt einen steirischen, österreichischen oder internationalen Meistertitel errungen haben oder eine Spitzenplatzierung bei einer internationalen Meisterschaft erreichten.

  • Olympia- und Weltmeisterschaftsteilnehmer/in und 1. bis 3. Medaillenrang bei Europameisterschaften
  • österreichische Staatsmeisterschaft Platz 1, 2 und 3 und Teilnehmer/innen bei Europameisterschaften
  • Steirische/r Landesmeister/in sowie an 2. und 3. Plätze bei österreichischen Staatsmeisterschaften

Sportler mit Wohnsitz in Kammern, die ihre Sportart bei einem auswärtigen Verein ausüben müssen, da in Kammern selbst kein derartiger Verein besteht, können über Ansuchen ebenfalls in den Genuss dieser Auszeichnung kommen.

 

KammernAward – BILDUNG

Für besondere Leistungen im Bereich Bildung

  • Förderung und Anerkennung außergewöhnlicher beruflicher Leistungen von Lehrlingen.
  • Auszeichnungen von Fachkräften, die bedeutende Leistungen auf ihrem Arbeitsgebiet vollbracht haben.
  • Anerkennung von einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Gruppen, die durch besonderen Einsatz bedeutende Leistungen für die Gemeinschaft vollbringen.
  • Auszeichnung und Unterstützung von wissenschaftlichen Untersuchungen, die das gesellschaftliche Ansehen der manuellen Arbeit erforschen, und publizistische, künstlerische und wissenschaftliche Arbeiten, die das Ansehen der Facharbeit fördern.
  • Es müssen nachweisbare hervorragende Leistungen auf dem jeweiligen Gebiet bzw. ausgezeichneter Verwendungserfolg vorliegen.
  • Herausragende, würdige Persönlichkeit/Organisation der Branche und Vordenker und Wegbereiter, die Herausragendes geleistet, neue Wege beschritten oder durch persönliches Engagement Außerordentliches zustande gebracht haben und nach wie vor in ihrem Bereich aktiv tätig sind.
  • sub-auspiciis-Promotion
  • Fachprüfungen und Rigorosen sowie die Diplom-/Masterarbeit und Dissertation müssen mit „Sehr gut“ abgeschlossen werden.

Auswahlverfahren

Der zuständige Fachausschuss, das sind der Schulausschuss für den Bereich BILDUNG, der Kulturausschuss für den Bereich KULTUR und der Sportausschuss für den Bereich SPORT, wählt in höchstens zwei Sitzungen aus einer Sammlung von Vorschlägen den möglichen Preisträger aus und legt ihre Entscheidung dem Gemeindevorstand zur Vorberatung und anschließend dem Gemeinderat zum Beschluss vor.

Zuständiger Fachausschuss

Die Ausschussmitglieder sollen spätestens zwei Wochen vor ihrer ersten Sitzung die eingegangenen Vorschläge erhalten. Der Ausschuss prüft und wertet die vorgelegten Vorschläge, wobei die/der Vorschlagende für die Ausschussmitglieder nicht erkennbar sein darf. Der Fachausschuss ist an die während der gesetzten Frist eingegangenen Vorschläge gebunden. In der Sitzung dürfen darüber hinaus keine neuen Vorschläge eingebracht werden. Aus der Vorschlagssammlung wählt der Fachausschuss einen Vorschlag für den KammernAward, der einer der Kategorien Sport, Bildung und Kultur zugeordnet werden kann. Er entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder. Die Ausschussmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie entscheiden nach ihrer eigenen freien Überzeugung und sind an Weisungen nicht gebunden. Über den Verlauf der Fachausschusssitzung ist Verschwiegenheit zu bewahren. Ein Ausschussmitglied kann nicht mitwirken, wenn bei ihm Gründe vorliegen, die es von einer Abstimmung im Gemeinderat ausschließen würde.

Vergabe

Der zuständige Fachausschuss und der Gemeindevorstand erstatten dem Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sitzung Bericht über das Ergebnis des Auswahlverfahrens und legt dem Gemeinderat den Vorschlag zur Vergabe des KammernAwards zur Vorberatung vor.

Nach Vorberatung der Preisvergabe im Schul-, Kultur- und Sportausschuss und einer entsprechenden Empfehlung entscheidet der Gemeinderat über die Vergabe des KammernAwards mit einfacher Mehrheit.

 

Comments are closed.