Auch dieses Jahr gibt es wieder 2 Brennstoffaktionen:

Brennstoffaktion und Heizkosten

Brennstoffaktion 2022/2023

Wie bereits in den vorangegangenen Jahren findet auch heuer für die Winterheizperiode 2022/2023 eine Brennstoffaktion für sozial bedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde

in der Höhe von € 120,- statt.

Die Gewährung dieses Zuschusses ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben ebenfalls Anspruch, jedoch keine Personen, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen. Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezüge (Sonderzahlungen), sowie Familienbeihilfen nicht anzurechnen.

  • für 1 Personen-Haushalte                                                 € 1.030,49
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften                   € 1.625,71
  • Erhöhung für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug       €   205,37

Die Anträge um Gewährung eines Zuschusses durch den Sozialhilfeverband Leoben sind beim Marktgemeindeamt Kammern im Liesingtal zu den Amtsstunden (Mo 8-12, 14-17, Mi 8-12, Fr 8-12) unter Vorlage der Einkommens- und Mietnachweise bzw. Wohnbeihilfe bis spätestens Mittwoch, 23. November 2022 einzubringen.

Später eingebrachte Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Heizkostenzuschuss 2022/2023 des Landes Steiermark

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2022/2023 beschlossen. Berechtigten wird somit von der  Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von

€ 340,- für alle Heizungsanlagen

gewährt.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01.09.2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgende Grenze nicht übersteigt:

  • Alleinstehende Personen                                            € 1.371,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften                  € 2.057,00
  • Erhöhung pro Familienbeihilfe beziehendem Kind    €    412,00

Monatseinkommen (Lohnzettel, Pensionsbescheid, etc.) wird mal 14 gerechnet und dann dividiert durch 12. Dieser Heizkostenzuschuss kann unter Vorlage sämtlicher Einkommensnachweise
beim Marktgemeindeamt Kammern im Liesingtal während der Amtsstunden bis spätestens
28. Februar 2023 beantragt werden.

Bitte bedenken Sie, dass die Wohnunterstützung auch die Betriebskosten umfasst und viel weitgehender fördert als der Heizkostenzuschuss. Wer Anspruch auf die Wohnunterstützung hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.

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