Am 31. Mai 2015 werden die 48 Abgeordneten des Steiermärkischen Landtags neu gewählt. Die Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtags beträgt 5 Jahre. Wahlberechtigte können ihre Stimme in Kammern auch bereits am Freitag, dem 22. Mai 2015 von 17 bis 20 Uhr abgeben.

„Amtliche Wahlinformation“

Per Postweg haben Sie eine „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2015“ erhalten. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Was ist damit zu tun?

Bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt am Wahlsonntag, 31. Mai 2015 beziehungsweise zur vorgezogenen Stimmabgabe am Freitag, 22. Mai 2015 mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung. Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können (Krankheit, Ortsabwesenheit), können Sie eine Wahlkarte beantragen. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“.

Wann und wo kann die Wahlkarte beantragt werden?

Wahlkarten können ab sofort beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig im Marktgemeindeamt Kammern.

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist der Mittwoch, 27. Mai 2015, 12:00 Uhr. Für die Beantragung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis. Eine mündliche Antragstellung ist in der Bürgerservicestelle bis Freitag, 29. Mai 2015, 12:00 Uhr, möglich. Die Anwendung www.wahlkartenantrag.at wird Ihnen von Ihrer Gemeinde als Bürgerservice zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise können Sie rund um die Uhr bequem Ihren Wahlkartenantrag ohne persönlichen Amtsweg einbringen.

Nach Ausstellung der Wahlkarte ist die Stimmabgabe per Briefwahl sofort möglich.

Wählen mit Wahlkarte

Wahlberechtigte Personen, die bei der vorgezogenen Stimmabgabe am Freitag, 22. Mai 2015 und am Wahlsonntag, 31. Mai 2015 ihre Stimme nicht vor der zuständigen Wahlbehörde abgeben werden (Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe), können eine Wahlkarte beantragen.

Die Möglichkeit mittels Wahlkarte zu wählen, ermöglicht den Wählern Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme sowohl vor einer Wahlbehörde oder der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl (sowohl vom Inland als auch vom Ausland aus) abgegeben.

Es kann auch am Wahltag vor der „fliegenden Wahlbehörde“ gewählt werden, diese muss jedoch bei der Marktgemeinde Kammern angefordert werden!

Möglichkeiten zur Stimmabgabe:

  • Wählen am Wahlsonntag: 31. Mai 2015 (siehe Sprengelwahlbehörden – unten angeführt)
  • Wählen am vorgezogenen Wahltag: 22. Mai 2015 von 17.00 bis 20.00 Uhr, Marktgemeindeamt
  • Wählen mittels Wahlkarte (Briefwahl): Bei Ortsabwesenheit oder sonstiger Verhinderung, z.B. Krankheit, Geh- u. Transportunfähigkeit. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, Sonntag 31. Mai 2015, 16 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde (BH Leoben) einlangen. Verspätet einlangende Wahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung einbezogen werden. Der genaue Ablauf ist auf der Wahlkarte beschrieben. (ACHTUNG! Unterschrift Eidesstattliche Erklärung nicht vergessen)
  • Wählen mittels Wahlkarte („fliegende Wahlbehörde“): Es kann vor der „fliegenden Wahlbehörde“ gewählt werden, diese muss jedoch bei der Gemeinde Kammern angefordert werden.

Wahllokale und Öffnungszeiten

Die Sprengeleinteilung, Wahllokale und Öffnungszeiten bleiben wie bei den letzten Wahlen unverändert bestehen.

Wählen am Wahlsonntag: 31. Mai 2015:

  • Sprengelwahlbehörde I, Sitzungssaal Gemeindeamt,  7 bis 13 Uhr
  • Sprengelwahlbehörde II, Kindergarten Seiz,  07.30 bis 12 Uhr
  • Sprengelwahlbehörde III, Pension Johanna Heiss, 8 bis 11 Uhr
  • Besondere (Fliegende) Wahlbehörde, zwischen 7 und 13 Uhr

Wählen am Freitag: (vorgezogene Stimmabgabe): 22. Mai 2015:

 

  • Gemeindewahlbehörde, Sitzungssaal Gemeindeamt, 17.00 bis 20.00 Uhr  (zuständige Wahlbehörde für alle Wahlberechtigten in unserer Marktgemeinde)

 

 

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