Vereinsförderungen

Jeder ordentlich eingetragene Verein erhält als Unterstützung und als Beitrag am kulturellen Leben der Marktgemeinde eine einmalige Vereinsförderung pro Jahr.

Jubiläumssubvention für Vereine

Ab dem 20. Bestandsjahr eines ordentlich eingetragenen Vereines erhält dieser eine Jubiläumsunterstützung in Form einer Sondersubvention nach Gemeindevorstands-beschluss. (Diese Unterstützung wird maximal alle 5 Jahre gewährt).

Zuständig